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Die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte private Basisrente ist seit Anfang des Jahres
2005 in Kraft getreten. Sie gilt als besonders interessant für Selbstständige, die auf
diesem Weg eine steuerlich begünstigte Vorsorge fürs Alter abschliessen wollen.
Die Rürup-Rente basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, d. h. in der Ansparphase können jährlich Steuervorteile für die gezahlten Beiträge geltend gemacht werden. Im Jahr 2005 werden 60%, bis zum Jahr 2025 sogar 100%, der gezahlten Beiträge als Sonderzahlungen anerkannt. In der Auszahlungsphase wird die Rürup Rente nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert, der Steuersatz beträgt im Jahr 2005 50% und steigt jährlich um 2% an, d. h. im Jahre 2040 wird der Steuersatz bei 100% liegen. Der bei Renteneintritt geltende Steuersatz gilt für die gesamte Rentenzeit. Bei dieser Form der privaten Basisrente ist nur eine Rentenauszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich, d. h. eine monatlich gezahlte, lebenslange Rente. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester Rente gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. |
Der angesparte Betrag darf nicht
in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup Rente wurde mit
dem Alterseinkünftegesetz und dem darin vorgesehenen Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung eingeführt. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:
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