
Das Alterseinkünftegesetz ist am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Rentenzahlungen werden jetzt für jeden Rentenjahrgang neu besteuert. Im Jahr 2005 liegt der Steuersatz für alle, die bereits Rente beziehen sowie für alle in diesem Jahr werdenden Rentner bei 50 % d. h. die anderen 50% bleiben lebenslang steuerfrei. Im Jahr 2040 wird der Steuersatz bei 100 % liegen.
