Nachgelagerte Besteuerung

Die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenauszahlungsphase nach dem Alterseinkünftegesetz, während der Ansparphase bleiben die gezahlten Beiträge steuerfrei und können als Sonderausgabe beim Finanzamt abgesetzt werden.
Diese Form der Besteuerung wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet.

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