Private Krankenversicherung

Die Private Krankenvollversicherung (PKV) versichert gegenwärtig in Deutschland etwa 8,6 Millionen Personen, was 10,5 Prozent der in Deutschland ansässigen Bevölkerung ausmacht. Daneben versichern private Krankenversicherer auch gesetzlich Versicherte bei Risiken, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, mit Zusatzver- sicherungen, etwa beim Zahnersatz. Der Gesetzgeber gestattet nicht allen Personen in die Private Krankenvollver- sicherung zu wechseln. In die PKV wechseln können nur Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über 49.500 Euro im Jahr, wobei zum Einkommen auch Sondergelder wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gerechnet wird, wenn sie im Arbeitsvertrag fest vereinbart sind. Darüber hinaus können Studenten in die PKV wechseln, wenn sie sich zu Beginn eines Studiums oder beim Auslaufen der Familienversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen Anwärter, die in die PKV wechseln wollen, einen Gesundheitscheck mitmachen. Neben Alter und Geschlecht des Anwärters spielt auch die Auswertung des Gesundheitschecks bei der Ermittlung der Prämien für die PKV eine Rolle. Weiterhin kann der Gesundheitscheck zu Leistungsausschlüssen oder zur Ablehnung des Anwärters führen. Je jünger und gesünder der Anwärter ist, desto niedriger sind die Prämien. Die PKV ist nicht wie die gesetzli- che Krankenversicherung solidarisch organisiert, sondern jeder Versicherte bezahlt seine Beiträge gemäß seines eigenen, individuellen Risikos. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe sich nach dem Einkommen richtet, richtet sie sich bei der PKV nach Gesundheitszustand und Alter und ist Einkommensunabhängig. Ein weiterer gravierender Unterschied ist, dass in der PKV jedes Mitglied einzeln versichert wird und dass es keine Familientarife gibt. Auch für Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner müssen Beiträge gezahlt werden. Ferner sind die Leistungen der PKV durch den Versicherungsvertrag festgelegt. Hier vereinbart jeder Versicherte individuell mit seiner Krankenversicherung, welche Leistungen er versichern möchte. Mindestens aber muss versichert werden, was auch die gesetzlichen Krankenkassen versichern. Das Leistungsangebot der PKV ist oftmals viel größer als das der gesetzlichen Krankenkassen, da die PKV ihren Versicherten individuelle Verträge anbietet. Verträge zwischen PKV und Versicherten können nur im Einvernehmen geändert werden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse dagegen bestimmen Gesetzgeber und die Kassen selber, welchen Leistungsumfang es gibt und sie können diesen jederzeit ohne Zustimmung des Versicherten abändern. Um Beitragssteigerungen im Alter abzumildern, sind private Versiche- rungen dazu verpflichtet Altersrückstellungen zu bilden. Diese kann der Patient bei einem Wechsel der Krankenver- sicherung in die neue Gesellschaft mitnehmen. Für junge und gesunde ist ein Wechsel in die PKV durchaus sinnvoll und je früher der Wechsel stattfindet, desto niedriger sind die zu entrichtenden Prämien und desto größer ist die Altersrückstellung. Wer also eine Krankenversicherung braucht, die auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, ist bei der PKV gut aufgehoben.

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