
Wenn der Versicherte kein Hinterbliebenenschutz in die private Rentenversicherung eingeschlossen hat, so geht das gesamte eingezahlte Kapital im Todesfall des Versicherten nicht an die Angehörigen sondern an das Versicherungsunternehmen. Das Abschließen des Hinterbliebenenschutzes bedeutet in der Regel geringere Rentenzahlungen für den Versicherten.
