
In diesem Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag für die gezahlten Versicherungsbeiträge.
Der Versicherte kann im Jahr 2005 60% (max. 12.000 Euro) also Sonderausgabe steuerlich beim Finanzamt absetzen,
im Jahr 2025 bereits 100% (max. 20.000 Euro). Damit mindert sich die Steuerschuld für den Versicherten.
